Allgemeine Geschäftsbedingungen "Victory Umzüge"

  1. Geltungsbereich
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für die Buchung von
    Umzugsleistungen durch Kunden (nachfolgend: Kunde) von Victrory Umzüge, An der Nachtweide 29, 60433 Frankfurt am Main
     (nachfolgend: Victory Umzüge).
    Sämtliche Leistungen von Victory Umzüge gegenüber Kunden erfolgen ausschließlich auf
    Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende
    oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil
  2. Leistungen
    Victory Umzüge erbringt ihre Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung der
    Interessen des Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
    Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistungen unvorhersehbare Aufwendungen, sind
    diese durch den Kunden zu ersetzen, sofern Victory Umzüge diese den Umständen nach
    für erforderlich halten durfte.
    Erweitert der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch
    entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten.
    Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur
    Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten (auch an EDV)
    berechtigt.
    Bei Verträgen mit Verbrauchern ist der Transport gefährlichen Gutes ausgeschlossen.
    Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Kunde verpflichtet, demMöbelspediteur
    rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht.
    Ferner ist der Transport von Umzugsgut, für welches eine besondere Genehmigung oder
    eine behördliche bzw. staatliche Erlaubnis für den Export oder Import erforderlich ist,
    ausgeschlossen, soweit Victory Umzüge dem Transport nicht vorher schriftlich zugestimmt
    hat.
  3. Frachtführer/Beiladung
    Victory Umzüge führt den Umzug selbst durch. Wir beauftragen nicht einen weiteren
    Frachtführer um den Umzug durchzuführen.
    Der Umzug darf als Beiladungstransport durchgeführt werden.
  4. Datenschutz
    Victory Umzüge verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und
    Abwicklung des Auftrags. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht.
  5. Pflichten des Kunden / Transportsicherung
    Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen,
    insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Angaben zum Ein- und Auszugsort (wie
    beispielsweise lokale Begebenheiten, Laufwegen zum/vom LKW/Fahrzeug,
    Quadratmeterangaben, Zimmeranzahl, Personen im Haushalt, Aufzug/Stockwerkangaben,
    Inhalt der Umzugsgutliste etc.).
    Der Kunde ist verpflichtet, eine vollständige Umzugsgutliste an Victory Umzüge zu
    übersenden. Falls eine Umzugsgutliste nicht vor oder im Rahmen einer Buchung
    abgefragt/mitgeteilt wurde hat der Kunde die Umzugsliste nach Aufforderung durch Victory
    Umzüge spätestens bis zu dem von Victory Umzüge mitgeteilten Datum an Victory Umzüge
    zu übersenden.
    Der Kunde ist ferner verpflichtet, sämtliche erforderliche Vorbereitungshandlungen zur
    Ermöglichung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Umzugs rechtzeitig zu erfüllen,
    insbesondere das Umzugsgut zu verpacken. Vorstehendes gilt nicht, soweit der Kunde
    entsprechende Vorbereitungsleistungen als Zusatzleistungen bei Umzüge Punt gebucht
    hat.
    Falls erforderlich, ist der Kunde für die Einholung von behördlichen Genehmigungen für
    Halteverbotszonen für den vereinbarten Zeitraum des Umzugs am Ein- und Auszugsort
    verantwortlich. Soweit der Kunde bei Umzüge Punt als Zusatzleistung die Besorgung einer
    Halteverbotszone für den Auszugsort und/oder den Einzugsort gebucht hat, ist Victory
    Umzüge verpflichtet, sich um die Besorgung von Halteverbotszonen für den mit dem
    Kunden vereinbarten Umzugszeitraum zu bemühen, die Besorgung von Halteverbotszonen
    steht insbesondere jeweils unter dem Vorbehalt der behördlichen Genehmigung.
    Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, Victory Umzüge sämtliche aufgrund gesetzlicher
    bzw. behördlicher Vorgaben für das betreffende Umzugsgut erforderlichen
    Dokumente/Begleitpapiere, Erlaubnisse, Lizenzen, Zolldokumente – soweit jeweils
    erforderlich – zur Verfügung zu stellen.
    Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an
    empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport zu sichern bzw. sichern zu lassen.
    Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist Victory Umzüge nicht
    verpflichtet.
  6. Nachprüfungen durch den Kunden
    Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Kunde verpflichtet nachzuprüfen, dass kein
    Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird. Der Kunde hat seine bzw.
    die Anwesenheit einer als Vertreter ausgewiesenen Person während des gesamten
    Umzugs zu gewährleisten.
  7. Zahlungsbedingungen
    Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei
    Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder Form gleichwertiger
    Zahlungsmittel zu bezahlen.
    Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu
    entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der
    Möbelspediteur berechtigt das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn auf Kosten des
    Absenders einzulagern § 419 findet entsprechende Anwendung.
    Bei Victory Umzüge haben Sie folgende Zahlungsmöglichkeiten:
    a. Zahlung per PayPal (3% Gebühren)
    b. Zahlung per EC-Karte (3% Gebühren)
    c. Zahlung per Vorkasse / Überweisung (gebührenfrei)
    d. Zahlung per Bar (gebührenfrei)
  8. Erhöhung der Vergütung
    Entstehen nach Vertragsschluss im Rahmen der Leistungserbringung durch Victory
    Umzüge Mehraufwände, z.B. aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden,
    aufgrund einer Änderung der Länge von Laufwegen, so behält sich Victory Umzüge vor,
    dem Kunden die entstehenden Mehraufwände in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch, wenn
    der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang z.B. durch Zubuchen von
    Zusatzleistungen erweitert.
  9. Rücktritt und Stornokosten
    Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Kunde einen
    Umzugsauftrag vor dessen Durchführung, so wird folgender entgangener Gewinn pauschal
    vereinbart.
    a. Bei einer Kündigung, die mehr als 14 Kalendertage vor dem vorgesehenen
    Umzug erfolgt, werden 30 % der Auftragssumme fällig.
    b. Bei einer Kündigung, die nicht mehr als fünf Kalendertage vor dem
    vorgesehenen Umzug erfolgt, werden 50 % der Auftragssumme fällig.
    c. Bei einer Kündigung, die nicht mehr als einen Kalendertag vor dem
    vorgesehenen Umzug erfolgt, wird die komplette Auftragssumme fällig.
  10. Änderung des Umzugsdatums nach Vertragsschluss
    Eine Änderung des Umzugsdatums nach Vertragsschluss ist möglich, soweit
    dasUmzugsdatum zum Zeitpunkt der Änderung verfügbar ist.
  11. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
    Wir weisen Sie darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an
    Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  12. Rechtswahl
    Es gilt deutsches Recht.
  13. Haftungsbestimmungen
    Victory Umzüge haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes
    entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet. Die Haftung von Victory Umzüge
    wegen Verlust oder Beschädigung ist gemäß § 451 e HGB auf einen Betrag von 620€ je
    Kubikmeter Laderaum (Transportversicherung), der zur Erfüllung des Vertrages benötigt
    wird, beschränkt. Es besteht die Möglichkeit, das Gut über die gesetzliche Haftung hinaus
    zu versichern. Victory Umzüge schließt auf Wunsch des Kunden und gegen Bezahlung
    einer gesonderten Prämie eine zusätzliche Transportversicherung ab.
  14. Besondere Haftungsausschlussgründe.
    Victory Umzüge ist gemäß § 451 d HGB von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder
    die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
    a. Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld,
    Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden (§ 451 d Abs.1 Nr.1
    HGB);
    b. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender (§ 451
    d Abs.1 Nr.2 HGB);
    c. Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender (§ 451 d
    Abs.1 Nr.3 HGB);
    d. Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in
    Behältern (§ 451 d Abs.1 Nr.4 HGB);
    e. Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den
    Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht,
    sofern Umzüge Punt den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung
    vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung
    bestanden hat (§ 451 d Abs.1 Nr.5 HGB);
    f. Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen (§ 451 d Abs.1
    Nr.6 HGB);
    g. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es
    besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen,
    Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet (§ 451 d Abs.1 Nr.7 HGB).
  15. Schadensanzeige
    Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sind nach Anlieferung
    Victory Umzüge gegenüber gemäß § 451 f Nr.1 HGB spätestens am nächsten Tag
    detailliert und hinreichend konkret in Textform (E-Mail, Brief) anzuzeigen. Ein einfacher
    Vermerk auf dem Leistungsnachweis, Ablieferungsbeleg oder Schadensprotokoll genügt
    dieser Anzeigepflicht nicht. Eine mündliche Rüge ist zulässig, wenn der Schaden „bei
    Ablieferung“ reklamiert wird. Im Übrigen gelten dieselben Grundsätze wie im Rahmen des §
    438 HGB: Die Schadensanzeige muss demnach inhaltlich ausreichend konkretisiert sein.
    Pauschale oder oberflächliche Rügen genügen nicht.
    Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen Victory Umzüge
    gegenüber gemäß § 451 f Nr.2 HGB innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls
    detailliert und hinreichend konkret in Textform, angezeigt werden.
    Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, so
    erlöschen die Haftungsansprüche des Kunden. Für die Wahrung der Fristen genügt die
    rechtzeitige Absendung einer detaillierten und hinreichend konkreten Anzeige in Textform
    an den beauftragten oder abliefernden Möbelspediteur, die ihren Aussteller erkennen lässt.

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